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Waldbrandgefahr

„Mit der anhaltenden Hitze und Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr. Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann dann schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen.“

Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

  • Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuermachen untersagen.

  • Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.

  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.

  • Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.

  • Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden. Sie haben im Wald nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnell die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen“.

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